2. Anton Unterweger Memorial
19.
August 2017
YCOg
Yardstick Regatta
Oggau,
Neusiedlersee, Österreich
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 6579
1
Regeln
1.1
Die Regatta unterliegt den Regeln, die
in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung
des OeSV 2017, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2017, das Yardstickregulativ
des OeSV 2017, die ergänzenden Segelanweisungen des YCOg, sowie diese
Ausschreibung.
1.3
Der Vermerk [DP] in einer Regel der
Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im
Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4
Sollten die Klassenbestimmungen nicht
höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als
Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5
Es gelten die Bestimmungen der
Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes
2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler
sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter
gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen.
3
Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1
International
offen für alle Einrumpfboote größer als 6m, die den Klassenbestimmungen
entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000)
versichert sind.
3.2
Die
Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder
eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3
Die
Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA
Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein
gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4
Teilnahmeberechtigte Boote melden
fristgerecht, indem sie
3.4.1 das Online-Formular unter http://www.lsv-burgenland.at/regatten/regattakalender.html
bis zum Meldeschluss (16.August 2017) ausfüllen und absenden, oder
3.4.2 dieses
spätestens bei der Registrierung am 19. August 2017 abgeben.
3.4.3 Die
Online-Meldung verpflichtet zur Bezahlung der Meldegebühr.
3.5
Nachmeldungen werden bei einer
Nachmeldegebühr von € 10.- plus Nenngeld entgegengenommen, so sie rechtzeitig
vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6
Meldungen
von Booten, die nicht in der Yardstickliste des OeSV aufscheinen, werden
unabhängig von Meldeschluss und Nachmeldebestimmungen nur bis spätestens 5 Tage
vor dem ersten Start angenommen.
3.7
Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten
bei Meldeschluss (16.August 2017). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so
wird die Regatta abgesagt.
4
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 25,00.- pro Boot. Für
Anmeldungen nach Meldeschluss (16.08.2017) sind zusätzlich €10,00.- zu entrichten.
5
Registrierung
Bei der Registrierung sind Haftpflichtversicherungsnachweis,
OeSV-Mitgliedskarte und Segelführerschein mitzubringen.
Samstag, 19. August 2017, Regattabüro des YCOg:
09:00 - 10:30 Registrierung
11:00 Begrüßung und Skippers Meeting
6
Start (Känguruh-System)
Jeder Teilnehmer
erhält aufgrund seines Yardstick-Faktors, eine individueller Zeitvorgabe
genannt. Die Zeitvorgaben werden beim Skippers Meeting bekanntgegeben.
Samstag, 19. August 2017, 13:00
Hauptstartzeit
Letzte Startmöglichkeit für den Hauptstart:
14:30
(Start-/Zielgebiet:
Oggauer Bucht).
7
Segelanweisungen
Die Allgemeine Segelanweisung und die
Ergänzende Segelanweisung samt Anhang sind beim Regattabüro angeschlagen und
bei der Registrierung erhältlich.
8
Bahnen
Es
wird eine lange Wettfahrt um Bojen gesegelt. Der zu segelnde Kurs wird in der Ergänzenden
Segelanweisung beschrieben.
9
Wertung
Die Verwendung von
Beisegeln laut Klassenbestimmungen und Yardstick Regulativ ist nicht erlaubt.
Die Langstrecken Wettfahrt
wird nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet. Wertung
nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
10
Liegeplätze
Alle Gäste-Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen
abgestellt werden.
11
Funkverkehr
Außer
im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch
Daten senden, noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen
Booten zur Verfügung stehen.
12
Motorbetrieb
Der
Betrieb eventuell vorhandener Antriebsmotoren ist während der gesamten
Wettfahrt nicht gestattet.
13
Preise
Für die Ränge 1-3 werden Preise vergeben.
Unter allen Teilnehmern werden Sachpreise verlost.
14
Haftung,
Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung
und/oder Teilnahme die gültigen Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln
der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese
Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die
Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser
Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die
Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung
für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land,
beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht
(a)
bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit,
(b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit,
(c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9
KSchG anzuwenden wäre.
Im
gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung
der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind
und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich
sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige
Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft
den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder
durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische
Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
14.1
Aufnahmen in Bild und Ton
Alle
teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und
Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung
und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
14.2
Minderjährige
Bei
minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von
ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
14.3
Sonstiges
Die Organisation der
Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder
der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem
Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt;
nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und
sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch
zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und
Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung
abgeholt werden.
Für nicht der
Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik
Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Oggau örtlich und sachlich
zuständige Gericht.
15
Versicherung
Alle
teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
16
Weitere Informationen
Samstag, 19. August 2017/ 19:00
Siegerehrung im Angelverein Oggau (Hauptstraße 63, 7063 Oggau am
Neusiedler See)
Alle Teilnehmer
erhalten einen Gutschein für ein Fischessen im Angelverein Oggau (nur am
19.08.2017 einlösbar).
Oggau,
2017-07-31
Veranstalter:
YCOg
Wettfahrtleitung:
Edith Zecha